Allgemeine Geschäftsbedingungen Online-Shop Grohmüller GmbH


§ 1 Geltungsbereich und Anbieter

(1) Diese eSHOP-AGB gelten für alle zwischen der Grohmüller GmbH, diese vertreten durch Geschäftsführer Ralf Steinle, Jürgen Schießle, Annette Greiner In den Fischermatten 2, 79312 Emmendingen, Telefon: 07641 91940, Telefax: 07641 919494, E-Mail: info@grohmueller.de (im Folgenden: Verkäufer) und dem Käufer über den Onlineshop des Verkäufers unter www.grohmueller.de abgeschlossenen Verträge. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Verkäufer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.

(2) Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Gewerbekunden, Behörden und Ausbildungsstätten. Für alle Bestellungen über unseren Online-Shop durch Unternehmer i. S. d. § 14 BGB gelten die nachfolgenden AGB. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Diese AGB gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen, welche durch Bestellungen in unserem Online-Shop begründet werden, ohne dass wir nochmals auf sie hinweisen müssten. Verwendet der Unternehmer entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen, wird deren Geltung hiermit widersprochen; sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir dem ausdrücklich zugestimmt haben.

(3) Eine Lieferung der Waren erfolgt nur EU-weit. Insbesondere erfolgen keine Lieferungen in die Schweiz. Eine Lieferung an Packstationen ist nicht möglich.

 

§ 2 Vertragsschluss im Onlineshop unter www.grohmueller.de

(1) Die Artikeldarstellungen im Shop stellen keine rechtlich bindenden Angebote dar. Es handelt sich hierbei vielmehr um die Aufforderung an Käufer, ein verbindliches Angebot durch Abgabe einer Bestellung zu unterbreiten.

(2) Angebotsabgabe im Onlineshop www.grohmueller.de

Mit Anklicken des Buttons „Bestellen" gelangt ein von dem Käufer im Onlineshop ausgewählter Artikel in den virtuellen Warenkorb des Onlineshops als Vormerkung zu einem möglichen Vertragsschluss. Wenn für einen oder mehrere Artikel, die in den Warenkorb gelegt werden sollen, Mindestbestellmengen bzw. feste Verpackungseinheiten (VPE) bestehen, wird der Warenkorb automatisch auf die entsprechende Mindestbestellmenge bzw. feste Verpackungseinheit angepasst. Wenn der Käufer alle ausgewählten Artikel in den Warenkorb gelegt hat, kann er durch Anklicken des Buttons „Zur Kasse“ im Bestellvorgang fortfahren. Der Käufer gelangt dann zum Punkt „Anmelden“. Hier muss sich der Käufer anmelden und seine Kundendaten angeben. Wenn der Käufer bereits ein Kundenkonto beim Verkäufer besitzt, kann sich der Käufer mit seiner E-Mail- Adresse und seinem Passwort als Bestandskunde anmelden und seine Kundendaten werden direkt angezeigt. Ist der Käufer ein Neukunde, muss er an dieser Stelle des Bestellvorgangs seine Daten und ggf. eine abweichende Lieferadresse eingeben. Hat der Käufer seine Kundendaten abgerufen oder angegeben, kann er durch Anklicken des Buttons „Bestellung fortfahren“ im Bestellvorgang fortfahren. Der Käufer gelangt dann zum Punkt „Details“. Dort muss der Käufer durch Anklicken des entsprechenden Buttons eine Zahlungsart und eine Versandart auswählen. Anschließend kann der Käufer durch Anklicken des Buttons „Bestellung fortfahren“ im Bestellvorgang fortfahren. Dann muss der Käufer durch Setzen eines „Hakens“ bestätigen, dass er die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die Datenschutzerklärung und die Hinweise zur Entsorgung von Batterien und Akkus gelesen hat und akzeptiert. Ferner kann er den Newsletter des Verkäufers abonnieren. Durch Anklicken des Buttons „Kaufen“ kann der Käufer die Bestellung abschließen. Bis der Käufer den Button „Kaufen“ angeklickt hat, kann er jederzeit durch Anklicken der einzelnen Bestellschritte zu diesen Punkten im Bestellvorgang zurückgehen und mögliche Eingabefehler korrigieren. Nach Anklicken des Buttons „Kaufen“ ist eine Korrektur nicht mehr möglich. Sein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages wird dann dem Verkäufer übermittelt. Dem Käufer wird die Bestellnummer mitgeteilt. Den Zugang der Bestellung teilt der Verkäufer dem Käufer unverzüglich per E-Mail mit. Die Bestätigung des Zugangs der Bestellung stellt jedoch noch keine Annahme des Kaufangebots dar.

(3) Der Verkäufer ist befugt, eine vom Käufer erhaltene Bestellung innerhalb von drei Arbeitstagen nach deren Zugang durch Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen. Die Auftragsbestätigung wird per E-Mail übermittelt. Erst durch die Angebotsannahme des Verkäufers kommt der Kaufvertrag zwischen dem Verkäufer und dem Käufer zustande.

§ 3 Preise

Die auf den Artikelseiten des Onlineshops genannten Preise werden mit und ohne gesetzliche Mehrwertsteuer angezeigt und enthalten sonstige Preisbestandteile. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird darüber hinaus immer gesondert ausgewiesen. Die Preise gelten jedoch zuzüglich Liefer- und Versandkosten, sofern nicht versand- und/oder verpackungskostenfrei.

(2) Der Mindestbestellwert beträgt netto 100,00 EUR.

 

§ 4 Preisänderung

                Ist der Vertrag zu marktüblichen Preisen zustande gekommen und erhöhen sich zwischen Vertragsabschluss und Abnahme die unserer Kalkulation zugrundeliegenden Material- und Bearbeitungskosten, ohne dass wir dies verschuldet hätten, so sind wir berechtigt, unsere Preise um die erhöhten Kosten anzupassen. Dies gilt nicht, für Waren oder Leistungen, welche innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsschluss geliefert oder erbracht werden sollen. Überschreitet die Preiserhöhung den für die andere Partei zumutbaren Rahmen, so hat diese das Recht, von dem Vertrag zurückzutreten.

§ 5 Versandkosten

(1) Die Versandkosten sowie die Art der Lieferung der Artikel werden dem Käufer während des Bestellvorgangs im Onlineshop angezeigt.

(2) Die Abholung der Artikel am Geschäftssitz des Verkäufers ist zu den üblichen Geschäftszeiten möglich. Kosten für die Lieferung fallen bei Abholung nicht an. Der Mindermengenzuschlag wird auch bei Selbstabholung erhoben.

 

§ 6 Lieferbedingungen und Selbstlieferungsvorbehalt

(1) Die Lieferung der Artikel erfolgt mit Standardpaketdiensten oder Spediteuren.

(2) Die Lieferung der Artikel erfolgt, sofern nicht anders im Onlineshop angegeben, innerhalb von fünf Tagen. Auf abweichende Lieferzeiten oder Nichtverfügbarkeit weist der Verkäufer auf der jeweiligen Artikelseite im Onlineshop und/oder persönlich hin.

(3) Die Frist für die Lieferung beginnt bei Zahlung per Vorkasse am Tag nach Erteilung des Zahlungsauftrags an das überweisende Kreditinstitut, bei Zahlung per Rechnung, per PayPal am Tag der Angebotsannahme durch den Verkäufer und endet am darauffolgenden fünften Tag, sofern nicht für den Artikel eine abweichende Lieferzeit angegeben ist. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen am Lieferort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag (Mo-Fr.).

(4) Wenn der Artikel nicht verfügbar ist, weil der Verkäufer mit diesem Artikel von seinem Lieferanten ohne eigenes Verschulden nicht beliefert wird, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall wird der Verkäufer den Käufer unverzüglich informieren und ihm ggf. die Lieferung eines vergleichbaren Artikels vorschlagen. Wenn kein vergleichbarer Artikel verfügbar ist oder der Käufer keine Lieferung eines vergleichbaren Artikels wünscht, wird der Verkäufer dem Käufer ggf. bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich erstatten.

(5) Die Auslieferung erfolgt auf dem Versandweg an die vom Käufer angegebene Lieferanschrift, sofern sich diese innerhalb des angegebenen Liefergebietes befindet.

(6) Der Beginn der vom Verkäufer angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.

(7) Die Einhaltung der Lieferverpflichtung des Verkäufers setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Käufers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

(8) Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist der Verkäufer berechtigt, den ihm insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche oder Rechte bleiben vorbehalten.

(9) Sofern die Voraussetzungen von Abs. (8) vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache zu dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

(10) Der Verkäufer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrunde liegende Kaufvertrag ein Fixgeschäft im Sinne von § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder von § 376 HGB ist. Der Verkäufer haftet auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge eines von ihm zu vertretenden Lieferverzugs der Käufer berechtigt ist, geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist.

(11) Der Verkäufer haftet ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von ihm zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers ist ihm zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug auf einer vom Verkäufer zu vertretenden grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht, ist die Schadensersatzhaftung des Verkäufers auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

(12) Der Verkäufer haftet auch dann nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von ihm zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

§ 7 Zahlungsbedingungen 

(1) Vor Beginn des Bestellvorgangs wird der Käufer im Onlineshop gesondert über die grundsätzlich im Onlineshop zugelassen Zahlungsmittel informiert. Die Zahlung erfolgt wahlweise im Wege der Vorkasse, sofern diese Zahlungsart für den konkreten Geschäftsvorfall und Käufer freigegeben ist, per Rechnung.

(2) Bei der Zahlungsart Rechnung ist die Rechnung binnen 8 Tagen nach Erhalt der Rechnung und der Lieferung fällig und zu bezahlen.

(3) Bei Auswahl der Zahlungsart Vorkasse nennt der Verkäufer dem Käufer seine Bankverbindung in der Auftragsbestätigung. Der Rechnungsbetrag ist dann innerhalb von 8 Tagen zu bezahlen. Die Lieferung erfolgt nach Zahlungseingang.

(4) Bei Zahlungsverzug ist der Unternehmer gewerblichen Käufern/Unternehmern verpflichtet, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu entrichten. Der Verkäufer behält sich vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

(1) Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Ware vor, bis sämtliche Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung zum Zeitpunkt des Abschlusses des konkreten Kaufvertrages, einschließlich der künftig entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind. Das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.

(2) Dem Käufer ist es gestattet, den Liefergegenstand zu verarbeiten oder umzubilden ("Verarbeitung"). Die Verarbeitung erfolgt für den Verkäufer. Wenn der Wert des dem Verkäufers gehörenden Liefergegenstandes jedoch geringer ist als der Wert der nicht dem Verkäufer gehörenden Waren und/oder der Verarbeitung, so erwirbt der Verkäufer Miteigentum an der Neuware im Verhältnis des Wertes (Brutto-Rechnungswert) des verarbeiteten Liefergegenstandes zum Wert der der übrigen verarbeiteten Ware und/oder der Verarbeitung zum Zeitpunkt der Verarbeitung. Soweit der Verkäufer nach dem Vorstehenden kein Eigentum an der Neuware erwirbt, sind sich die Parteien darüber einig, dass der Käufer dem Verkäufer Miteigentum an der Neuware im Verhältnis des Wertes (Brutto-Rechnungswert) des dem Verkäufer gehörenden Liefergegenstandes zu dem der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung einräumt. Der vorstehende Satz gilt entsprechend im Falle der untrennbaren Vermischung oder der Verbindung des Liefergegenstandes mit dem Verkäufer nicht gehörender Ware. Soweit der Verkäufer hiernach Eigentum oder Miteigentum erlangt, verwahrt der Käufer sie für den Verkäufer mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.

(3) Für den Fall der Veräußerung des Liefergegenstandes oder der Neuware tritt der Käufer hiermit seine aus der Weiterveräußerung erlangten Ansprüche gegen seinen Abnehmer mit allen Nebenrechten sicherungshalber an den dies annehmenden Verkäufer ab, ohne dass es noch weiterer besonderer Erklärungen bedarf. Die Abtretung gilt einschließlich etwaiger Saldoforderungen. Die Abtretung gilt jedoch nur in Höhe des Betrages, der dem vom Verkäufer in Rechnung gestellten Preis des Liefergegenstandes entspricht. Der dem Verkäufer abgetretene Forderungsanteil ist vorrangig zu befriedigen.

(4) Verbindet der Käufer den Liefergegenstand oder die Neuware mit Grundstücken, so tritt er, ohne dass es weiterer besonderer Erklärungen bedarf, auch seine Forderung, die ihm als Vergütung für die Verbindung zusteht, in Höhe des Betrages ab, der dem vom Verkäufer in Rechnung gestellten Preis des Liefergegenstandes entspricht.

(5) Bis auf Widerruf ist der Käufer zur Einziehung der an den Verkäufer abgetretenen Forderungen befugt. Der Käufer wird auf die abgetretenen Forderungen geleistete Zahlungen bis zur Höhe der gesicherten Forderung unverzüglich an den Verkäufer weiterleiten. Bei Vorliegen berechtigter Interessen, insbesondere bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Wechselprotest oder begründeten Anhaltspunkten für eine Überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit des Käufers, ist der Verkäufer berechtigt, die Einziehungsbefugnis des Käufers zu widerrufen. Außerdem kann der Verkäufer nach vorheriger Androhung unter Einhaltung einer angemessenen Frist die Sicherungsabtretung offenlegen, die abgetretenen Forderungen verwerten sowie die Offenlegung der Sicherungsabtretung durch den Käufer gegenüber den Abnehmern verlangen.

(6) Bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses hat der Käufer dem Verkäufer die zur Geltendmachung von dessen Rechten gegen die Abnehmer erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.

(7) Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Käufer eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt. Bei Pfändungen, Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich zu benachrichtigen. Die Weiterveräußerung des Liefergegenstandes oder der Neuware ist nur Wiederverkäufern im ordentlichen Geschäftsgang und nur unter den Bedingungen gestattet, dass die Zahlung des Gegenwertes des Liefergegenstandes an den Käufer erfolgt. Der Käufer hat mit dem Abnehmer auch zu vereinbaren, dass erst mit dieser Zahlung der Abnehmer Eigentum erwirbt.

(8) Bei Pflichtverletzungen des Vertragspartners, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Verwender auch ohne Fristsetzung berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen.

(9) Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Vorbehaltsware gegen die Gefahr des zufälligen Unterganges, insbesondere Diebstahl, Feuer-, Bruch- und Wasserschäden auf eigene Kosten zu versichern und uns auf Verlangen den Abschluss der Versicherung nachzuweisen. Er hat seine Kosten Reparatur-, Instanthaltungs-, und Wartungsarbeiten an der Vorbehaltsware durchzuführen, sofern solche erforderlich sind. Die Geltendmachung von Rechten aus dem vereinbarten Eigentumsvorbehalt im Falle des Zahlungsverzuges unseres Vertragspartners einschließlich des Herausgabeverlangens gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich geklärt. In der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag.

(9) Bei Pfändung oder sonstigen Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware oder die abgetretenen Forderungen hat der Vertragspartner uns dies sofort schriftlich und unter Übergabe der für die Intervention notwendigen Unterlagen anzuzeigen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten einer Klage gem. § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Vertragspartner für den uns entstandenen Ausfall.

(10) Soweit der realisierbare Wert aller Sicherungsrechte, die dem Verkäufer zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 10 % übersteigt, wird der Auftragnehmer auf Wunsch des Auftraggebers einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben. Es wird vermutet, dass die Voraussetzungen des vorstehenden Satzes erfüllt sind, wenn der Schätzwert der dem Verkäufer zustehenden Sicherheiten 150 % des Wertes der gesicherten Ansprüche erreicht oder übersteigt. Dem Verkäufer steht die Wahl bei der Freigabe zwischen verschiedenen Sicherungsrechten zu.

 

 

 

§ 9 Transportschäden

Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht auf Sie über, sobald wir die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert haben. Unter Kaufleuten gilt die in § 377 HGB geregelte Untersuchungs- und Rügepflicht. Unterlassen Sie die dort geregelte Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Dies gilt nicht, falls wir einen Mangel arglistig verschwiegen haben.

 

§ 10 Gewährleistung und Haftung

Für unsere Lieferungen und Leistungen leisten wir Gewähr wegen Mangelfreiheit für einen Zeitraum von einem Jahr ab Übergabe.

Über die Gewährleistungsansprüche hinausgehende Ansprüche des Vertragspartners wegen Pflichtverletzungen unsererseits auf Schadensersatz sind ausgeschlossen.

Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben und sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits beruhen. Unserer Pflichtverletzung steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.

Die vorgenannte Haftungsbegrenzung gilt auch nicht, wenn Schadensersatz wegen einer von uns zu vertretenden Pflichtverletzung einer vertragswesentlichen Pflicht geltend gemacht wird. In diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den vertragstypischen und vernünftiger-weise voraussehbaren Schaden begrenzt.

Haben wir eine Pflichtverletzung zu vertreten, so ist er Vertragspartner unter den gesetzlichen Voraussetzungen zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, soweit es nicht um einen Mangel geht.

Haben wir eine Garantie abgegeben, so haften wir im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.

 

 

§ 11 Maße, Gewichte und Mengen

Vom Verkäufer angegebene Maße und Gewichte gelten mit den handelsüblichen Toleranzen.

 

§ 12 Schutzrechte

Wird Ware in vom Käufer besonders vorgeschriebener Ausführung (nach Zeichnung, Muster oder sonstigen bestimmten Angaben) hergestellt und geliefert, so übernimmt er die Gewähr, dass durch die Ausführung Rechte Dritter, insbesondere Patente, Gebrauchsmuster und sonstige Schutz- und Urheberrechte, nicht verletzt werden. Der Käufer ist verpflichtet, den Verkäufer von den Ansprüchen Dritter, die sich aus einer solchen Verletzung ergeben könnten, freizuhalten. Vom Verkäufer übergebene Zeichnungen, Muster usw. sind, sofern nicht sofortige Rückgabe verlangt wurde, sorgfältig aufzubewahren und bleiben Eigentum des Verkäufers.

 

§ 13 Datenschutz

Wir weisen gemäß unserer Verpflichtung aus dem Datenschutzgesetz darauf hin, dass wir die zu Durchführung des Geschäftsablaufes erforderlichen Daten unserer Vertragspartner elektronisch speichern.

 

§ 14 Schlussbestimmungen - Gerichtsstand

(1) Sollte eine einzelne Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleiben die weiteren Bestimmungen wirksam.

(2) Vertragssprache ist deutsch.

(3) Für alle Streitigkeiten, die aus oder aufgrund dieser Vereinbarung entstehen, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Diese Rechtswahl gilt für Verbraucher nur, wenn nicht zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher zum Zeitpunkt seiner Bestellung seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entgegenstehen.

(4) Sofern es sich beim Käufer um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Käufer und dem Verkäufer der Sitz des Verkäufers.

Stand: März 2023